Die Aufforderung der Gemeinde zur Bekanntgabe der geplanten Abwesenheiten bis Ende 2025 richtet sich gleichermassen an die Beschwerdegegnerschaft. Aus der Formulierung, die Terminansetzung für die Lärmmessung folge im Anschluss, lässt sich ebenfalls keine Benachteiligung herauslesen – wie diese Terminansetzung erfolgen wird und was dabei alles berücksichtigt wird, lässt diese Formulierung offen.