In einer weiteren Stellungnahme vom 30. Oktober 2024 halten die Beschwerdeführenden vollumfänglich an ihren Rechtsbegehren fest. Nachdem die Beschwerdeführenden beim Rechtsamt persönlich Einsicht in die Verfahrensakten genommen hatten, reichten sie am 15. November 2024 mit Nachtrag vom 18. November 2024 noch einmal eine Stellungnahme ein. 8. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten