1. Es seien Ziff. 2 und 3 der Zwischenverfügung der Baupolizei- und Planungskommission Sigriswil vom 9. August 2024 aufzuheben. 2. Es sei eine Terminumfrage für die Lärmmessung in Umlauf zu geben. Evtl. sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.