2. Am 28. Mai 2019 reichte die Beschwerdegegnerschaft erneut ein Baugesuch ein für das Erstellen einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe anstelle der bestehenden Elektroheizung auf der Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Gemeinde führte wiederum das Verfahren für eine kleine Baubewilligung ohne Publikation durch. Gegen die geplante Wärmepumpe erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 17. August 2019 Einsprache. Anfang Oktober 2019 liess die Beschwerdegegnerschaft die Wärmepumpe installieren. Mit Bauentscheid vom 6. Dezember 2019 erteilte die Gemeinde Sigriswil die Baubewilligung.