Je ein genehmigtes Exemplar der Projektänderungspläne geht an die Beschwerdegegnerin, die Gemeinde Lengnau und das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 20. August 2024 bestätigt. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1-4 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1200.00 auferlegt. Sie haften solidarisch für den ganzen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.