a) Nach dem Gesagten entspricht das Bauvorhaben mit der im vorliegenden Beschwerdeverfahren eingereichten Projektänderung den gesetzlichen Anforderungen und kann bewilligt werden. 12/14 BVD 110/2024/120 Die Beschwerde ist somit abzuweisen und die Projektänderung vom 22. Mai 2025 ist zu bewilligen. Im Übrigen ist der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 20. August 2024 zu bestätigen.