denhöhe traufseitig wird bis zur Oberkante der Dachkonstruktion des Flachdaches gemessen und im Bereich der genügend rückversetzten Brüstung darf die Fassadenhöhe giebelseitig erreicht werden. Dies rechtfertigt sich, da in diesem Fall die Grundfläche des Attikageschosses freiwillig kleiner geplant wird, um trotz rückversetzter Brüstung noch eine Terrassenfläche realisieren zu können. Im Ergebnis befindet sich dann die Brüstung in einem Bereich, wo eigentlich ein Attikavolumen realisiert werden könnte, das deutlich höher wäre als die Brüstung. Vorliegend muss das Attikageschoss laut GBR um 2.50 m rückversetzt werden.