Würde auf dieser Seite die Fassadenhöhe traufseitig vom gewachsenen Terrain bis zur Oberkante der Brüstung gemessen, wäre die zulässige Höhe überschritten (sie würde im Eckbereich Südwest/Nordwest 8.445 m betragen). Allerdings ist entlang der Südwestfassade und der Nordwestfassade die Brüstung um 2.50 m zurückversetzt und damit das Flachdach in diesem Bereich nicht begehbar bzw. nicht als Terrasse genutzt. In solchen Fällen wird, wenn die Brüstung so weit zurückversetzt ist, dass sie sich innerhalb der Fläche befindet, auf der zulässigerweise ein Attikakörper erstellt werden dürfte, betreffend die Brüstung die maximal zulässige Fassadenhöhe giebelseitig angewendet. D.h. die Fassa-