Auch das Gebäude Nr. 11 hält die Vorgaben zu Attikageschossen ein. An der Südwestfassade darf das Gebäude Nr. 11 den Hangzuschlag von einem Meter beanspruchen und somit eine Gebäudehöhe von 8.00 m aufweisen, an den übrigen Gebäudeseiten beträgt die maximale Gebäudehöhe 7.00 m. Diese maximalen Gebäudehöhen sind beim Gebäude Nr. 11 gemäss den Plänen «Schnitte» und «Fassaden 1» vom 6. Mai 2025 nach aktuellem GBR eingehalten.