Beim Gebäude Nr. 11 ist ein Attikageschoss vorgesehen, wobei die Absturzsicherungen auf der Nordwest- und auf der Südwestseite jeweils um 2.50 m zurückversetzt sind, die entsprechende Dachfläche ist nicht als Terrasse vorgesehen. Das Attikageschoss ist an den beiden Schmalseiten um mindestens 2.50 m zurückversetzt, an der Südwestseite um 3.50 m (wobei die begehbare Terrasse eine Breite von 1.00 m aufweist). An der nordöstlichen Seite ist das Attikageschoss bei einer Gesamtlänge der darunterliegenden Fassadenlinie von 24.40 m auf einer Länge von 9.20 m direkt an die Gebäudeflucht gestellt. Auch das Gebäude Nr. 11 hält die Vorgaben zu Attikageschossen ein.