Das Gebäude Nr. 9a verfügt über ein Attikageschoss, welches an der Südost-, der Südwest- und an der Nordwestseite komplett um je 2.50 m zurückversetzt ist. An der Nordostseite ist das Attikageschoss bei einer Fassadenlänge des darunterliegenden Vollgeschosses von 22.00 m auf einer Länge von 8.17 m bis an die Fassadenlinie des darunterliegenden Vollgeschosses gebaut. Es hält damit die Vorgaben nach Art. 212 Abs. 4 Bst. h GBR ein. Auf der Südwestseite kann beim Gebäude Nr. 9a der Hangzuschlag von einem Meter in Anspruch genommen werden. An dieser Seite als Talseite darf die maximale Gebäudehöhe 8.00 m betragen. Auf allen anderen Seiten darf die maximale Gebäudehöhe 7.00 m betragen.