d) Die Gebäudehöhe für das Gebäude Nr. 9 ist nach aktuellem GBR in der Fassadenmitte zu messen und reicht vom gewachsenen oder vom tieferliegenden abgegrabenen Terrain bis zur Oberkante der Dachkonstruktion. Zudem kann an der Südwestfassade der Hangzuschlag von einem Meter in Anspruch genommen werden. An dieser Seite ist eine Gebäudehöhe von 8.00 m 9/14 BVD 110/2024/120