Mit der Projektänderung vom 22. Mai 2025 setzte die Beschwerdegegnerin das gesamte Bauprojekt um 0.30 m tiefer, verzichtete beim Gebäude Nr. 11 auf eine der zwei geplanten Attikawohnungen und sah die Rückversetzung der Absturzsicherung um 2.50 m von der Südwestfassade und der Nordwestfassade vor. Zudem wurde das Terrain beim Gebäude Nr. 9a an der Nordwestfassade auf die Höhe des Fussbodens im Inneren angepasst.