Bezüglich der Materialisierung und der Fassadenfarbe nimmt das Bauvorhaben in der Umgebung vorhandenen Elemente, d.h. Verputz sowie Grau- und Brauntöne auf. Insgesamt passt sich das Bauvorhaben durch die Abstufung im Gelände und durch die Realisierung verschiedener Gebäudehöhen sowie durch die farbliche Gestaltung gut in die Umgebung ein und führt zu einer guten Gesamtwirkung. Die Beurteilung der Vorinstanz in ihrem Entscheid vom 20. August 2024 ist nicht zu beanstanden. Die Rüge der Beschwerdeführenden erweist sich als unbegründet.