Zwar unterscheiden sich die geplanten Mehrfamilienhäuser bezüglich Dachgestaltung von den direkt umliegenden bestehenden Gebäuden. Flachdächer sind jedoch zulässig und die zulässige Nutzung darf gestützt auf die Vorschriften des allgemeinen Ortsbild- und Landschaftsschutzes grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Zudem finden sich in der weiteren Umgebung auch Flachdächer. Müssten neu geplante Gebäude sich uneingeschränkt an den bestehenden Bauten im Umkreis orientieren und dürften keine neuen oder anderen Elemente aufgenommen werden, würde dies die Entwicklung zu neuzeitlicher Architektur verunmöglichen.