5/14 BVD 110/2024/120 Vorschriften hinausgehen können. Derartige Vorschriften müssen, um selbständige Bedeutung zu erlangen, konkreter gefasst sein als die Anordnungen des kantonalen Rechts, sie dürfen Letztere nicht bloss allgemein anders formulieren.8 Das Baureglement der Gemeinde Lengnau (GBR9) enthält insbesondere folgende Bestimmungen zur Gestaltung von Bauten und Anlagen: