Das Vorhaben ist auf Grund seiner Grösse und Gestaltung nicht als prägendes Bauvorhaben zu qualifizieren. In der Regel dürfen, gestützt auf Vorschriften des allgemeinen Ortsbild- und Landschaftsschutzes, Art oder Mass der nach der Zonenordnung zulässigen Nutzung nicht (wesentlich) eingeschränkt werden. Zur Erhaltung eines einheitlichen Quartierbildes hat die Gemeinde Lengnau keine Einwände zur gewählten Dachform. Mit Ausnahme der Mischzone Dorf ist die Wahl der Dachform grundsätzlich frei. Die geplanten Gebäude wirken städtebaulich nicht schlechter als die bestehenden Umgebungsbauten und beeinflussen das Strassen-, Orts- und Landschaftsbild nicht negativ.