Das Bauprojekt erfülle die Qualitätsanforderungen in diesem ortsbaulich sensiblen Perimeter in keiner Weise, die Neubauten und die Umgebungsgestaltung würden zu einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen und das Projekt sei vollständig zu überarbeiten. Der Berner Heimatschutz hat allerdings gegen den Gesamtbauentscheid der Vorinstanz keine Beschwerde erhoben. c) Die Vorinstanz äusserte sich im Gesamtbauentscheid vom 20. August 2024 zur von den Einsprechenden vorgebrachten Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes wie folgt: