Die prägenden Elemente des Orts- und Landschaftsbildes würden nicht berücksichtigt und durch die leichte Hanglage wirke die Bebauung auch aus der Fernsicht für das Orts- und Landschaftsbild verunklärend. Der architektonische Ausdruck der Bauten entspreche in keiner Weise der gestalterischen Qualität der umliegenden Bauten. Das Bauprojekt erfülle die Qualitätsanforderungen in diesem ortsbaulich sensiblen Perimeter in keiner Weise, die Neubauten und die Umgebungsgestaltung würden zu einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen und das Projekt sei vollständig zu überarbeiten.