b) Im vorinstanzlichen Verfahren hat der Berner Heimatschutz mit Schreiben vom 15. Januar 2024 Einsprache gegen das Bauvorhaben erhoben und beantragte darin, dieses nicht zu genehmigen. Der Berner Heimatschutz führte aus, die bestehende Situation weise aus ortsbildlicher Sicht einen einzigartigen Charakter auf und sei von kleinteiligen und bäuerlichen Strukturelementen geprägt. Durch die neue Bebauung würde keine gute Gesamtwirkung mit der Umgebung entstehen. Die prägenden Elemente des Orts- und Landschaftsbildes würden nicht berücksichtigt und durch die leichte Hanglage wirke die Bebauung auch aus der Fernsicht für das Orts- und Landschaftsbild verunklärend.