b) Die erste öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Lengnau (nachfolgende nGBR) erfolgte vom 23. Juni bis 25. Juli 2022. Eine nachträgliche Auflage erfolgte vom 7. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023. Die Beschwerdegegnerin reichte ihr Baugesuch am 26. Oktober 2023 ein. Das neue Gemeindebaureglement entfaltet daher eine Vorwirkung und das Bauvorhaben kann nur bewilligt werden, wenn es sowohl den alten als auch den aufgelegten neuen Vorschriften entspricht. 5. Ästhetik