c) Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 22. Mai 2025 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 26. Mai 2025). Die vorliegende Projektänderung betraf lediglich die Tieferlegung des gesamten Projektes um 0.30 m sowie die Anpassung des Attikageschosses des Gebäudes Nr. 11. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen. 4. Anwendbares Recht