a) Mit Eingabe vom 22. Mai 2025 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, mit welcher das gesamte Bauvorhaben um 0.30 m tiefer gelegt wurde. Zudem ist beim Gebäude Nr. 11 anstelle von zwei Wohnungen nur noch eine Wohnung im Attikageschoss vorgesehen und die Brüstungen wurden an der Südwest-Fassade und der Nordwest-Fassade um 2.50 m nach Innen versetzt.