Die auf der Bauparzelle bestehenden Gebäude sollen abgebrochen werden. Es sollen drei Gebäude Nrn. 9, 9a und 11 gebaut werden. Die Gebäude Nrn. 9 und 9a sollen entlang der nordöstlichen Parzellengrenze erstellt werden, das Gebäude Nr. 11 im südwestlichen Teil der Parzelle, am Hang unterhalb des Gebäudes Nr. 9a. Das Gebäude Nr. 9 soll zwei Wohnungen beinhalten. In den Gebäuden Nrn. 9a und 11 sollen gemäss nach der Projektänderung vorgesehenen Projekt jeweils fünf Wohnung erstellt werden, wovon jeweils eine als Attikawohnung vorgesehen ist. 3. Projektänderung