4. Mit Verfügung vom 28. Februar 2025 teilte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin mit, die Gebäude- resp. Fassadenhöhe scheine nach einer summarischen Einschätzung teilweise überschritten zu sein und gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen resp. eine Projektänderung einzureichen. 5. Mit Eingabe vom 22. Mai 2025 teilte die Beschwerdegegnerin mit, das ganze Projekt sei um 30 cm tiefer gelegt und die Attika beim Gebäude Nr. 11 sei angepasst worden und reichte Projektänderungspläne ein. Den Verfahrensbeteiligten wurde mit Verfügung vom 23. Juni 2025 Gelegenheit gegeben, sich zur Projektänderung zu äussern sowie Schlussbemerkungen einzureichen.