3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 24. September 2024 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Mit Stellungnahme vom 20. September 2024 beantragt die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde Lengnau beantragt mit Stellungnahme vom 3. Oktober 2024 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.