2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. September 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 20. August 2024 und sinngemäss die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, die Ästhetikvorschriften seien nicht eingehalten, die Gebäudehöhe sei bei den Gebäuden 9a und 11 überschritten und die Erschliessung sei nicht gewährleistet.