1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 26. Oktober 2023 bei der Gemeinde Lengnau (BE) ein Baugesuch ein für den Abbruch zweier bestehender Gebäude und den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage auf Parzelle Lengnau (BE) Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 2-geschossig. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 20. August 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne (nachfolgend Vorinstanz) die Baubewilligung.