Die verschiedenen Fassaden können unabhängig voneinander beurteilt werden. Ein Gesamtreklamekonzept wäre allenfalls dann erforderlich, wenn die Positionen 1-4 an Fassaden oder Fassadenteilen angebracht würden, wo bereits andere Reklamen bestehen. In diesem Fall müsste eine gesamthafte Beurteilung der jeweiligen Fassade vorgenommen werden. Nach dem Gesagten 8/11 BVD 110/2024/119