Die Stadt Thun hat sowohl in ihrem bisherigen Baureglement vom Juni 2002 (nachfolgend BR) als auch im neuen Baureglement vom November 2022 (nachfolgend nBR) solche Vorschriften erlassen. Das vom AGR mittlerweile genehmigte, derzeit aber noch nicht rechtskräftige nBR21 entfaltet eine Vorwirkung. So erfolgte die erste öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision vom 4. März bis 2. April 2022 und damit vor Einreichung des Baugesuchs am 21. Juni 2023.22 Massgebend sind vorliegend sowohl das bisherige als auch das neue Baureglement (vgl. Art. 36 BauG).