Erfolge die Beurteilung verschiedener Reklamen nach und nach, bestehe die Gefahr eines Flickenteppichs rund um das Gebäude. Dies solle durch die gesamthafte Beurteilung aller geplanten und bereits angebrachten Beschriftungen und Beschilderungen vermieden werden, zumal diese teilweise ohne Baubewilligung ausgeführt worden seien, obschon eine solche zweifellos erforderlich wäre. Es müssten nicht nur die Reklamen des Hotels und Restaurants gemeinsam beurteilt werden, sondern auch die 17 Vgl. zum Ganzen BVR 2016 S. 79 E. 4.7; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern,