Im Übrigen stütze sich das Einholen eines Gesamtreklamekonzepts auf die einschlägigen kommunalen Gestaltungsgrundsätze der Stadt Thun und entspreche gefestigter Praxis. Indem die Bauherrschaft nach und nach einzelne heikle Positionen vom Konzept ausnehmen oder entgegen vormaliger Absicht nicht mehr vom Baudenkmal entfernen oder dort gar wieder anbringen wolle, verunmögliche sie eine Gesamtbeurteilung der verschiedenen Reklamepositionen am Baudenkmal. Erfolge die Beurteilung verschiedener Reklamen nach und nach, bestehe die Gefahr eines Flickenteppichs rund um das Gebäude.