Es handle sich um ein sehr sensibles Gebiet von grossem städtebaulichem, touristischem und wirtschaftlichem Interesse. Es rechtfertige sich ohne Weiteres, im Rahmen der Namensänderung und der dadurch bedingt notwendig gewordenen Neubeschriftung ein Gesamtreklamekonzept zu verlangen. Im Übrigen stütze sich das Einholen eines Gesamtreklamekonzepts auf die einschlägigen kommunalen Gestaltungsgrundsätze der Stadt Thun und entspreche gefestigter Praxis.