Das von der Beschwerdeführerin erwähnte Signaletikkonzept vom 7. August 2023 ist nicht aktenkundig. In den Vorakten finden sich einzig ein Situationsplan und ein 15-seitiges Gesamtkonzept vom 23. August 2023 (je am 7. August 2024 vom Regierungsstatthalteramt Thun als ungültig gestempelt). Darauf sind die folgenden neun Reklamepositionen ersichtlich: