Die entsprechenden Baugesuchspläne mit Eingangsstempel der Stadt Thun vom 21. Juni 2023 sind aber nicht aktenkundig. Aufgrund der (fehlenden) Unterlagen und der lediglich sehr rudimentären Umschreibung des Bauvorhabens ist nicht klar, welche Reklamepositionen ursprünglich Gegenstand des Baugesuchs vom 21. Juni 2023 bildeten. Am 1. September 2023 (Posteingang bei der Stadt Thun) bzw. 7. September 2023 (Posteingang beim Regierungsstatthalteramt Thun) reichte die Beschwerdeführerin ein angepasstes Baugesuch für den «Ersatz von bestehenden Werbeelementen» ein. Auf dem Titelblatt des Baugesuches ist zudem Folgendes aufgeführt: