a) Mit Baugesuch vom 21. Juni 2023 (Posteingang bei der Stadt Thun) ersuchte die Beschwerdeführerin um Bewilligung für den «Ersatz der bestehenden [handschriftlich durchgestrichen und ersetzt mit «Neumontage»] Leuchtschrift/Neumontage eines Wegweisers» auf der Parzelle Nr. G.________.8 Im Baugesuch sind unter der Rubrik «Reklame» zwar einerseits der Ersatz einer Leuchtschrift mit dem neuen Text «Hotel J.________» und andererseits die Neuerrichtung einer unbeleuchteten Reklame mit dem Text «Hotel J.________/Restaurant I.________» genannt.9 Die entsprechenden Baugesuchspläne mit Eingangsstempel der Stadt Thun vom 21. Juni 2023 sind aber nicht aktenkundig.