der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den «Ersatz der bestehenden [handschriftlich durchgestrichen und ersetzt mit «Neumontage»] Leuchtschrift/Neumontage eines Wegweisers» auf der Parzelle Nr. G.________.2 Die Stadt Thun leitete das Baugesuch an das Regierungsstatthalteramt Thun weiter.3 Am 1. September 2023 (Posteingang bei der Stadt Thun) reichte die Beschwerdeführerin ein angepasstes Baugesuch für den «Ersatz von bestehenden Werbeelementen» und «wie vom Regierungsstatthalteramt gefordert» ein Gesamtkonzept ein.4 Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 7. August 2024 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun den Bauabschlag.