1. Die Beschwerdeführerin betreibt auf ihrer Parzelle Thun 1 Grundbuchblatt Nr. G.________ ein Hotel und ein Restaurant. Im Gebäude befindet sich unter anderem auch ein eingemietetes Detailhandelsgeschäft (Drogerie F.________). Die Parzelle liegt gemäss dem bisherigen Zonenplan 2002 der Stadt Thun, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 24. Juli 2003 bzw. 27. August 2003, in der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 und in der Uferschutzzone USZ.