4. Die Beschwerdegegnerinnen haben den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 5977.35 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt G.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen, Bauverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor