Flächen über die ganze Geschossfläche ziehen, ergibt sich aus der Differenz der jeweiligen BGF und der Grundfläche des bestehenden Gebäudes Stand 1. Juli 1972 die Erweiterungsfläche BGF, welche sich ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens befindet. Im Erdgeschoss ergibt dies einen Wert von 25.77 m2 (119.15 m2 minus 93.38 m2), im Dachgeschoss einen solchen von 27.94 m2 (121.32 m2 minus 93.38 m2). Die Erweiterungsfläche BGF des Neubaus, welche sich damit ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens befindet und entsprechend ganz anzurechnen ist, beträgt somit 53.71