Vielmehr gelten diejenigen Erweiterungsflächen BGF des Neubaus, welche über die Grundfläche des bestehenden Gebäudes Stand 1. Juli 1972 und damit die damaligen Dimensionen dieses Gebäudes hinausragen, als Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens und sind entsprechend ganz anzurechnen: Die Grundfläche des bestehenden Gebäudes Stand 1972 beträgt gemäss den Plänen aus dem Jahr 1993 über alle Geschosse hinweg 93.38 m2 (10.15 m x 9.2 m)17.