Entscheidend ist vielmehr, wie weit die neuen Erweiterungsflächen über das bestehende Volumen hinausragen. Da das neue Gebäude grössere Dimensionen und damit eine grössere Grundfläche aufweist, gilt es daher zu differenzieren, können doch die neuen Flächen nur teilweise halb angerechnet werden (vgl. nachfolgende Berechnung).