damit wird das zulässige Mass eingehalten. Der diskutierte Massageraum im EG (mitsamt Badzimmer) ist in der vorliegenden Projektänderung nicht mehr geplant. Die Treppe ins UG bleibt korrekterweise der BNF angerechnet (3.15 m2 hier zu ½ = 1.57 m2).» b) Die Beschwerdeführenden bringen vor, die angefochtene Verfügung des AGR basiere auf einer mehrfachen Verletzung der Vorgaben bezüglich der zulässigen Volumen- und Flächenerweiterung. Es sei nicht korrekt, dass das AGR im Ausgangszustand von einem Volumen von