«Das AGR hat vorliegend (nochmals) eine eigene Berechnung – gestützt auf die Baugesuchsunterlagen und -pläne der Baubewilligungsverfahren von 1993 sowie 1997 – der bestrittenen Volumina und der Flächen vorgenommen. • Volumina: Das Ausgangsvolumen beträgt 708 m3 (Volumen 1972 + die – nach hiesiger Leseart – auch Bestandesschutz geniessende Erweiterung von 1993, da damals [und unter altem Recht] rechtmässig bewilligt).