4/12 BVD 110/2024/117 urteilung der massgebenden Fragen als unnötig. Ebenso konnte aufgrund der Gutheissung der Beschwerde auf die von den Beschwerdeführenden beantragte Einsicht in die Baubewilligungsakten aus den Jahren 1993 und 1997 verzichtet werden. 3. Art. 24c RPG, Grundsätze a) Das AGR erteilte dem Vorhaben mit Verfügung vom 16. Januar 2024 die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG. Die Beschwerdeführenden sind der Ansicht, dass diese Ausnahmebewilligung zu Unrecht erteilt wurde.