e) Der Beschwerdeführer 2 ist Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Parzellen Saanen Grundbuchblatt Nrn. E.________ und F.________. Der Beschwerdeführer 3 ist Nutzer und die Beschwerdeführerin 4 (deren Präsident des Verwaltungsrates der Beschwerdeführer 3 ist) Grundeigentümerin der rund 50 m nordwestlich der Bauparzelle liegenden Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. S.________. Diese Parzelle wird zudem über die gleiche Strasse wie das Baugrundstück erschlossen. Die Beschwerdeführenden 2 bis 4 sind damit unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher ebenfalls zur Beschwerdeführung legitimiert. 2. Rechtliches Gehör, Beweismittel