2. Gegen diesen Gesamtentscheid reichten die Beschwerdeführenden am 29. August 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 26. Juli 2024 sowie der Verfügung des AGR vom 16. Januar 2024 und die Erteilung des Bauabschlags. In formeller Hinsicht beantragen sie einerseits die Edition der Baubewilligungsakten der in den 1990er-Jahren realisierten Umbauten und Erweiterungen des betreffenden Wohnhauses und die Einsicht in diese Akten. Andererseits beantragen sie die Durchführung eines Augenscheins im bestehenden Gebäude zwecks Aufnahme der Geschossflächen.