Im Verlaufe des Verfahrens reichten die Beschwerdegegnerinnen zwei Projektänderungen ein, am 13. Dezember 2021 eine «gestalterische Anpassung zwecks Wahrung der Identität (Wesensgleichheit)» und am 12. Januar 2023 «eine Nutzungs- und Fassadenanpassung im EG, eine Reduktion der Nebenflächen im UG, ein Verzicht auf Unterstand und Anpassungen in der Umgebung». Gegen das Bauvorhaben und die Projektänderungen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 16. Januar 2024 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG1 unter Auflagen.