Vielmehr zeigt der vorliegende Fall, dass die Gemeinde Port grundsätzlich gesetzeskonform entscheidet und dies auch in Zukunft so zu tun gedenkt. Dies bestätigt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2025 ausdrücklich, wobei sie gleichzeitig darauf hinweist, dass die Baubewilligung für die Liegenschaft L.________strasse 1 nicht von ihr, sondern vom Regierungsstatthalteramt erteilt wurde. Auch diese Rüge erweist sich folglich als unbegründet. 5. Kosten