Letztlich kann dies aber offen bleiben. Selbst wenn die Darstellung der Beschwerdeführenden hinsichtlich der Situation an der L.________strasse 1 zutreffend wäre, liesse sich daraus kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht ableiten. Ein solcher Einzelfall liesse nicht darauf schliessen, dass die Gemeinde Port in ständiger Praxis vom Gesetz abweicht. Vielmehr zeigt der vorliegende Fall, dass die Gemeinde Port grundsätzlich gesetzeskonform entscheidet und dies auch in Zukunft so zu tun gedenkt.